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Die Feinstaubplakette - Was man dazu wissen sollte !!??
Unter dem § 30 Absatz 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes hat die Bundesregierung im Mai dieses Jahres eine Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge beschlossen. Ab dem 1. März 2007 sollen nur noch Personen- oder Lastkraftwagen und Busse mit geringem Schadstoffausstoß und einer Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe in so genannten Umweltzonen fahren dürfen. Welches Fahrzeug mit welcher Plakette fahren darf erfahren Sie aus den Fahrzeugdokumenten. Der KFZ-Meisterbetrieb Michael Eierstock jun. darf Feinstaubplaketten ausgeben.
Feinstaub – Was ist das? Mit dem bloßen Auge ist der nur wenige Mikrometer messende Feinstaub nicht erkennbar. Er kann natürlichen Ursprungs sein, etwa durch aufgewirbeltes Erdreich. Überwiegend entsteht er jedoch bei Verbrennungsprozessen in der Industrie und den Haushalten, in der Landwirtschaft und im Verkehr. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages beziffert den Anteil des Straßenverkehrs an der Feinstaubbelastung mit etwa einem Drittel im Schnitt, in der Nähe viel befahrener Straßen kann er bis zu 75 Prozent betragen. Der vom Verkehr produzierte Feinstaub untergliedert sich etwa zur Hälfte in den Reifenabrieb sowie aufgewirbelten Staub und in die Partikel aus Abgasen, vornehmlich jener aus Dieselruß.
Was bedeutet dies für die Gesundheit? Zehn Mikrometer große Staubpartikel werden in der Nase gefiltert, die kleineren Anteile dagegen können bis in die Lunge und bis in die Lungenbläschen vordringen. Dem Feinstaub wird eine Zunahme der Asthma- und Lungenerkrankungen und eine Steigerung der Anzahl von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zugeschrieben.
Die Kennzeichnungsverordnung im Einzelnen Die Kennzeichnungsverordnung ist im Zusammenhang mit der angestrebten Ausweisung so genannter Umweltzonen zu sehen. Diese mit einem entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichneten Zonen unterliegen einem feinstaubbedingten Fahrverbot. Fahren oder begrenzt fahren dürfen bei einem solchen Fahrverbot künftig nur Fahrzeuge, die eine bestimmte Feinstaubplakette auf der Windschutzscheibe haben. Es wird die Feinstaubplakette in drei verschiedenen Farben geben. Für die Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4, die die Abgasnorm Euro 4 oder besser erfüllen, ist die Plakette grün. Die gelbe Plakette gehört zu den Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 3, die die Abgasnorm Euro 3 erfüllen. Die rote Plakette kennzeichnet die Schadstoffgruppe 2 mit der Abgasnorm 2. Je nach Feinstaubbelastung dürfen dann Fahrzeuge mit der jeweiligen Schadstoffgruppe/Plakettenfarbe in die Umweltzonen. Etwa die Hälfte aller Pkw auf unseren Straßen ist in eine dieser drei Gruppen einzuordnen. Nicht gekennzeichnet werden Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1, dazu gehören alte Dieselfahrzeuge und Fahrzeuge mit Benzinmotoren ohne Katalysator. Sie dürfen die gekennzeichneten Umweltzonen grundsätzlich nicht mehr befahren.
Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung Die einzelnen Bundesländer werden so genannte Luftreinhaltepläne erarbeiten. Darin sind mögliche Fahrverbote vorgegeben. Diese Pläne bieten die Grundlage für die Planungen der Kommunen und Städte. In einem Aktionsplan wird exakt festgelegt, welche Gebiete von Fahrzeugen mit Plaketten befahren werden können. Konkret heißt das: Je aggressiver und je höher die gemessene Feinstaubbelastung in der jeweiligen Region ist, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit von Fahrverboten. Angedacht sind Einrichtungen von Umweltzonen im Jahr 2007 in Stuttgart und 2008 in Berlin, in München etwa diskutiert man noch darüber.
Es gibt keine Plakettenpflicht Wer jedoch in den möglicherweise entstehenden Umweltzonen fahren will oder fahren muss, wird eine Feinstaubplakette an der Frontscheibe ankleben müssen. Ansonsten heißt es: Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plaketten und solche der Schadstoffklasse 1 in den Umweltzonen!
Genaue Einordnung der Fahrzeuge Wer wissen will, ob sein Fahrzeug, und wenn, mit welcher Plakette wann fahren darf, erfährt dies über die Emissionsschlüsselnummern in seinen Fahrzeugpapieren. Näheres erfahren Sie bei Ihrem KFZ-Meisterbetrieb Michael Eierstock GmbH. Die Schlüsselnummern sind zu finden in den bis zum 1. Oktober 2005 ausgestellten Fahrzeugscheinen und Fahrzeugbriefen im Feld zu 1 – Fahrzeug- und Aufbauart – an der 5. und 6. Stelle. Ab dem 1. Oktober 2005 gab es neue Fahrzeugpapiere, hier findet man die Emissionsschlüssel-Nummer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1.
Welche Plakette Sie mit Ihrem Fahrzeug erhalten, können Sie online überprüfen. Sie benötigen lediglich die entsprechenden Angaben aus den Fahrzeugpapieren und können diese in den Umweltplaketten-Rechner eintragen. http://www.feinstaubplakette.de
*) Alle Informationen vorbehaltlich der aktuell geltenden Bedingungen.
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