Änderungen im Zulassungsverfahren zum 1. März 2007
Stillgelegte Fahrzeuge können ab dem 1. März 2007 einfacher als bisher wieder in Betrieb genommen werden.
Nach bisheriger Rechtslage war nach Ablauf von 18 Monaten ein aufwendiges und damit teures Vollgutachten erforderlich, um eine Zulassung zu erhalten.
Hierauf wird ab 1. März 2007 verzichtet, sofern das Fahrzeug nicht länger als 7 Jahre stillgelegt war bzw. die Daten des Fahrzeuges noch erhalten sind oder anderweitig erbracht werden können.
Nunmehr genügt eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung, um das Kfz wieder zuzulassen.
Mit der Neuregelung des Zulassungsrechts wird auch ein einheitliches Mindestalter für die Oldtimer-Zulassung festgelegt. Während bisher ein Mindestalter von 30 Jahren für das H-Kennzeichen und 20 Jahre für das 07-Kennzeichen erforderlich war, ist es ab 1. März 2007 notwendig, dass die Erstzulassung des Fahrzeuges mindestens 30 Jahre zurückliegt, um die steuergünstige Zulassungsart wählen zu können. Die Inhaber eines 07-Kennzeichens mit jüngeren Fahrzeugen erhalten jedoch Bestandsschutz und können auch weiterhin dieses Kennzeichen trotz Unterschreitung des Mindestalters ihres Fahrzeuges benutzen.
Neben der Festsetzung eines "Mindestalters" als Vorraussetzung zur Erteilung eines H- oder 07-Kennzeichens wird mit der Änderung auch eine Untersuchung im Rahmen einer Hauptuntersuchung mit positivem Abschluss festgesetzt. Auch muss ein nachweislich "guter Erhaltungszustand" vorhanden sein sowie weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Die Summe der Untersuchungen muss einen weitgehend mängelfreien Zustand, unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik, erbringen. Es dürfen keinerlei Unfallschäden oder unsachgemäße Instandsetzungen erkennbar sein.