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Der TÜV-Report 2007 zeigt es: Fast jedes fünfte Auto hat erhebliche Mängel. Ausführliches dazu im Artikel vom 30.1.2007 im Stern. GM – Geringe Mängel Geringe Mängel sind Mängel, bei denen eine kurzzeitige Abweichung von Vorschriften oder Richtlinien hingenommen werden kann und bei denen zum Zeitpunkt der Mängelfeststellung eine Verkehrsgefährdung kurzzeitig nicht zu erwarten ist. Zuteilung einer Prüfplakette ist möglich. Eine Nachprüfung ist nicht erforderlich, wenn die unverzügliche Beseitigung dieser Mängel durch den Halter des Fahrzeugs zu erwarten ist. EM – Erhebliche Mängel Erhebliche Mängel sind Mängel, die auf Abweichungen von den Vorschriften und den hierzu ergangenen Richtlinien beruhen. Diese Mängel lassen eine Verkehrsgefährdung erwarten. Dies gilt auch bei Summierung von GM, wenn diese in Zusammenhang stehen bzw. sich gegenseitig beeinflussen oder verstärken. Keine Zuteilung einer Prüfplakette. Eine Nachprüfung ist erforderlich. VU – Verkehrsunsicher Verkehrsunsichere Mängel sind Mängel, die eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen. Entfernen der vorhandenen Prüfplakette und unverzügliche Benachrichtigung der Zulassungsbehörde. Fahrzeugführer/-halter sind darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug so nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf.
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